Consiglio di Stato

Das Portal der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Am 1. Januar 2017 wurde der telematische Verwaltungsprozess eingeführt.

Ab 1. Januar 2018 ist der Verwaltungsprozess auch für alle Rekurse, welche vor dem 1. Januar 2017 eingereicht wurden, telematisch geworden, weshalb die Akten und Dokumente im digitalen Format gemäß den Regeln des telematischen Verwaltungsprozesses zu hinterlegen sind.

Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • Formulare zur Rekurs- und Aktenhinterlegung sind im PADES-Format digital zu unterschreiben;
  • die Übermittlung mit zertifizierter Email erfolgt ausschließlich mittels einer im Allgemeinen Register der elektronischen Adressen “RegIndE” eingetragenen zertifizierten Email-Adresse;
  • die Dateien dürfen die maximale Größenordnung, welche mit Dekret Nr. 154 des Generalsekretärs der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 23. Dezember 2016 festgesetzt wurde, nicht überschreiten.

Um auf die Authentifizierungsseite zu gelangen, bitte auf

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  • Formulare zur Rekurs- und Aktenhinterlegung sind im PADES-Format digital zu unterschreiben;
  • die Übermittlung mit zertifizierter Email erfolgt ausschließlich mittels einer im Allgemeinen Register der elektronischen Adressen “RegIndE” eingetragenen zertifizierten Email-Adresse;
  • die Dateien dürfen die maximale Größenordnung, welche mit Dekret Nr. 154 des Generalsekretärs der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 23. Dezember 2016 festgesetzt wurde, nicht überschreiten.

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