Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Präsidnsiga 3779165ialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Selbsverwaltungsorgan der Verwaltungsrichterschaft.

Zusammenstellung und Aufgabenbereich des Präsidialrats sind im art. 7 ff. des Gesetzes vom 27. April 1982, Nr. 186 festgelegt. Die Regelung seiner Arbeitsweise wurde in der Geschäftsordnung festgesetzt, die mit Dekret des Präsidenten des Staatsrates am 6. Februar 2004 erlassen wurde.

Der Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit befindet über alle Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstellung der Verwaltungsrichter und über die Erteilung von außerinstitutionellen Tätigkeiten. Im Rahmen der Organisation genehmigt er den Haushaltsvoranschlag und die Abschlussrechnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, unterbreitet Vorschläge für die Anpassung der Einrichtungen und Dienste, beschließt über Stellenpläne des Richterpersonals und erlässt Leitlinien für die Präsidenten der Gerichtsämter zur Organisation der Rechtsprächungstätigkeit, mit Festlegung der Kriterien und praktischen Einzelheiten für die Zuweisung an die Richter des Arbeitspensums.

Seine Zusammensetzung:

  •     Präsident des Staatsrates, der den Vorsitz hat;
  •     vier Richter, die beim Staatsrat im Dienst sind;
  •     sechs Richter, die in den Verwaltungsgerichten im Dienst sind;
  •     vier Laienmitglieder, die von der Abgeordnetenkammer und vom Senat unter den ordentlichen Universitätsprofessoren für Rechtswesen oder unter Rechtsanwälten mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung gewählt werden;
  •     vier Richter mit stellvertretender Funktion.

In den Sitzungen, in denen Maßnahmen zur Verbesserung des telematischen Verwaltungsprozesses getroffen werden können, ist die Teilnahme des stellvertretenden Präsidenten des Staatsrats und des dienstältesten Präsidenten des regionalen Verwaltungsgerichts vorgesehen, die bei der Genehmigung dieser Maßnahmen das Stimmrecht haben (Art. 7 Gesetzesdekret vom 31. August 2016 Nr. 168, umgewandelt in Gesetz vom 25.10.2016 Nr. 197).

Bei der Ausführung seiner Aufgaben wird der Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Amt für Dienstleistungen unterstützt, welches vom Sekretär des Präsidialrates geleitet wird.