Der für den Staatsrat delegierte Sekretär

Consigliere Gabriele Carlotti

 

Der delegierte Sekretär des Staatsrates:

  • unterstützt den Präsidenten des Staatsrates bei der Ausübung seiner Funktionen; 
  • formuliert, nach Anhörung des Generalsekretärs der Verwaltungsgerichtsbarkeit Vorschläge und Vorlagen für Akte in der Zuständigkeit des Präsidenten des Staatsrates, die den gesamten Beratungs- und Rechtsprechungsapparat des Staatsrates betreffen;
  • verfasst, auf der Grundlage der Kriterien, die vom Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit ermittelt wurden und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär, den Vorschlag zum Haushaltsentwurf für den gesamten Beratungs- und Rechtsprechungsapparat des Staatsrates. Zu diesem Zweck beaufsichtigt er die Erhebung und die Analyse der Erfordernisse auf der Grundlage der Informationen der Beratungs- und Rechtsprechungsabteilungen; 
  • legt dem Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Einvernehmen mit dem Generalsekretär, den Vorschlag zum Jahresplan der Betriebskosten des Staatsrates und des Rekursannahmeamts vor; 
  • überprüft die Umsetzung der Richtlinien, Programme und Zielsetzungen, die von den höchsten Organen der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den gesamten Beratungs- und Rechtsprechungsapparat des Staatsrates festgelegt wurden und ergreift, falls notwendig, die erforderlichen Initiativen. 

Die Ämter der Generaldirektionen unterstehen in funktioneller Hinsicht, im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches, dem delegierten Sekretär des Staatsrates. (Art. 9 der Organisationsverordnung, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Staatsrates Nr. 9 vom 29. Januar 2018).