Das Generalsekretariat

Das Amt des Generalsekretariats (Art. 7 der Organisationsverordnung, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Staatsrates Nr. 9 vom 29. Januar 2018) LINK setzt sich aus dem Generalsekretär sowie, für den jeweiligen Kompetenzbereich, aus dem Sekretär des Staatsrates und dem Sekretär der Regionalen Verwaltungsgerichte zusammen. 
Der Generalsekretär wird außerdem von weiteren Richtern unterstützt, denen, soweit vom Gesetz oder in der Organisationsverordnung nicht anders vorgesehen, bestimmte Befugnisse übertragen werden können. Bei der Personalverwaltung wird er vom Generaldirektor für Personal, Organisation, Finanzen und Vermögen und in den Bereichen Informatik und Statistik vom entsprechenden Generaldirektor unterstützt.

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