DER TELEMATISCHE VERWALTUNGSPROZESS

Seit 1. Januar 2017 werden alle neuen Rekurse, die beim Verwaltungsgericht (ersten Grades), beim Staatsrat oder beim Rat der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Region Sizilien (zweiten Grades) eingereicht werden, telematisch übermittelt.

Seit 1. Januar 2018 unterliegen auch die vor dem 1. Januar 2017 eingereichten Rekurse dem telematischen Verwaltungsprozess. Die Hinterlegung von Akten und Dokumenten im Zusammenhang mit diesen Rekursen erfolgt in digitaler Form und unterliegt der Regelung des telematischen Verwaltungsprozesses.

Auch für das Jahr 2018 bleibt die Verpflichtung aufrecht, mindestens eine Kopie des Rekurses und der Verteidigungsschriftsätze in Papierform zu hinterlegen (Art. 1, Absatz 1150 des Haushaltsgesetzes 2018).

Seit 1. Januar 2018 ist die Einzahlung des Einheitsbeitrages ausschließlich mittels Modell F24 Elide möglich. Die öffentlichen Körperschaften können das Modell F24 EP verwenden.

In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen, Rechtsvorschriften und nützlichen Hinweise zum Thema.

Asset-Herausgeber