Il Presidente aggiunto

Filippo Patroni Griffi

 

Der Vizepräsident des Staatsrates ist zugleich Präsident einer Abteilung des Staatsrates und Vertreter des Präsidenten des Staatsrates bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung, wobei er diesen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt (Art. 5 der Organisationsverordnung, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Staatsrates Nr. 9 vom 29. Januar 2018).

Er nimmt an den Sitzungen des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit teil, bei denen Maßnahmen zur reibungslosen Abwicklung des telematischen Verwaltungsprozesses ergriffen werden können und ist dazu befugt, an der entsprechenden Abstimmung teilzunehmen.

Er leitet das Amt für Studien, Leitsatzsammlung und Schulung und führt den Vorsitz der Monitoring-Kommission gemäß Art. 7, Absatz 7, des Gesetzesdekrets vom 31. August 2016, Nr. 168, umgewandelt mit Änderungen, durch das Gesetz vom 25. Oktober 2016, Nr. 197.